Vielen Studierenden der Evangelischen Fachhochschule Berlin (EFB) ist unbekannt, warum bis zum letzten Schuljahr »neue« Kräfte im Religionsunterricht der EKBO eingestellt wurden – und seitdem nicht mehr.
Bis zum Schuljahr 2004/5 hatte die EKBO einen Einstellungsstopp für den RU erlassen. Kein Absolvent der EFB wurde eingestellt, aber die Ausbildung weiter fortgesetzt und die Studierenden ihrem Schicksal überlassen. Dass es danach zu Neueinstellungen kam, lag nicht am Umschwenken des Konsistoriums oder an einer wiederentdeckten Fürsorgepflicht den Studierenden gegenüber, sondern an etwas ganz anderem. Die in der EKBO vertretenen Gewerkschaften hatten, um geplante Massenkündigungen im Religionsunterricht zu verhindern, mit der Kirchenleitung einen »Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung der Lehrkräfte im Religionsunterricht« vereinbart, der am 7.2.2005 unterzeichnet wurde. Damit sollte das planmäßige und sozialverträgliche Ausscheiden vieler – nach Ansicht des Konsistoriums überzähliger – RU-Lehrkräfte aus dem Dienst geregelt werden, um so Kündigungen überflüssig zu machen. Die Gewerkschaften akzeptierten dies nur, weil unter anderem auch Neueinstellungen vereinbart wurden.
In »§ 6: Neueinstellungen« des Tarifvertrages zur Breschäftigungssicherung wurde geregelt:
Die Hälfte aller Stellenanteile, die durch Altersteilzeit, einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Verminderung des Beschäftigung-Umfangs (Sabbatical) frei werden, werden zum Beginn der Schuljahre 2005/06, 2006/07 und 2007/08 für unbefristete Neueinstellungen genutzt. Es werden für jedes Schuljahr jedoch mindestens 5 unbefristete Vollzeitstellen vergeben. Die darüber hinaus gehenden Neueinstellungen können befristet werden, wenn die dafür frei werdenden Stellenanteile ihrerseits nur befristet frei werden. Bei den Einstellungen sollen vorrangig Absolventinnen und Absolventen der Evangelischen Fachhochschule berücksichtigt werden, die nach einer Übergangszeit von zwei Jahren bei Vergütungsgruppe Vb in die »normale« Vergütungslaufbahn integriert werden. (Hervorhebungen durch die Redaktion)
Auf diesem Weg kamen mehr als 20 EFB-Absolventinnen und Absolventen in den Religionsunterricht. Vertreter der kirchlichen Verwaltung bedankten sich ausdrücklich bei den Gewerkschaften dafür, denn ohne diese Regelung wäre auch weiterhin niemand neu eingestellt worden. Dann hätten die Absolventinnen und Absolventen sich anderswo einen Job suchen können. Und dies wäre schwierig geworden, den der EFB-Abschluss wird in der Mehrheit der anderen Landeskirchen gar nicht anerkannt, bzw. nicht nachgefragt. Hierzu die Umfrage einer EFB-Absolventin:
Anerkennung des EFB-Abschlusses und Einstellungs-Chancen in anderen Landeskirchen (PDF)
Die Regelungen dieses Tarifvertrages traten (rückwirkend) am 1.2.2005 in
Kraft. Darüber informierten wir die Studierenden der EFB mit einem Info.
RU-aktuell 2005: Sonderausgabe EFB (PDF)
Der Tarifvertrag und die Neueinstellungen endeten »automatisch« am 31.7.2007. Seitdem herrscht wieder Einstellungsstopp und Perspektivlosigkeit. In unserer ver.di-Religionsunterrichtsgruppe arbeiten mehrere EFB-Absolventinnen mit, die nur durch den Tarifvertrag
in den Dienst gekommen sind. Deswegen ist uns die Problematik der
Studierenden gut bekannt.
Wir als Gewerkschaft ver.di fordern von der Kirchenleitung:
Comments
Jeg er zu 100% zustimmen es
Jeg er zu 100% zustimmen es ist eine große arbejdsplads Holde op speichern arbejde die wunderbare Informationen I love this site halten, die gute Arbeit!
;